In Österreich oder Deutschland steht im Rahmen der Kinderbetreuung die Bildung der Kinder im Mittelpunkt. Anders ist der Zugang in den Niederlanden…
In Holland wird die frühkindliche Betreuung bis zum Alter von 4 Jahren und die außerschulische Betreuung von Kindern vor allem als Mittel gesehen, den Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen. Der Aufgabenbereich „Kinderbetreuung“ fällt daher in den Niederlanden unter die Agenden des Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das Betreiben von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie der Ausbau von Betreuungsplätzen abseits der Schulpflicht, unterliegt komplett privaten Anbietern. Gesetzlich gibt es lediglich einige Vorschriften zur pädagogischen Qualität und zu den Sicherheitsstandards der Einrichtungen zu erfüllen.
In den Niederlanden sind Eltern selbst für die Bezahlung der Kinderbetreuung verantwortlich, deren Kosten sich pro Betreuungstag je nach Einrichtung auf gut 50 Euro summieren können. Je nach Einkommen gibt es staatliche Zuschüsse. Diese Finanzierungsweise schließt Familien, in denen nur ein Elternteil arbeitet und Familien, in denen kein Elternteil arbeitet, aber aus.
Für alle Kinder in den Niederlanden beginnt die Schulpflicht mit 5 Jahren in der basisschool. Die meisten Kinder gehen aber schon mit 4 Jahren zur Schule, wobei die ersten zwei Jahre, mit dem Vorschuljahr im Kindergarten vergleichbar sind. In dieser Zeit wird besonders Niederländisch bei Sprachdefiziten extra gefördert. Insgesamt dauert die basisschool normalerweise 8 Jahre, also bis zum 12. Lebensjahr. Sie wird als Ganztagsschule geführt, meist von 8:30 bis 15:00. Jede basisschool ist verpflichtet, einen sogenannten buitenschoolse opvang BSO, also eine außerschulische Betreuung, meist bis 19:00 anzubieten.
Vor allem in den Städten wird Kinderbetreuung schon ab dem Säuglingsalter benötigt. Es ist üblich, dass Mütter direkt nach dem Mutterschutz (meist 4 Monate nach der Geburt) wieder arbeiten gehen. Die meisten Einrichtungen, peuterspeelzaal oder kinderopvang genannt, sind von 7 - 19 Uhr geöffnet.
Tagesmütter, kennt man in den Niederlanden auch. Hier werden sie „gastouders“ (also „Gasteltern“) genannt. Gastouders müssen ein diesbezügliches Diplom vorweisen und bei einer Tageseltern-Agentur gemeldet sein.
Für staatliche Zuschüsse für diese private Kinderbetreuung müssen alle gastouders registriert sein und eine entsprechende Genehmigung haben.
Die Kosten für die Kinderbetreuung werden in der Regel pro Stunde abgerechnet. Der Tarif liegt je nach Art der Betreuung zwischen 5,- und 8,- Euro pro Stunde. Die Höhe des Stundensatzes ist auch abhängig davon, wie oft und wie lange das Kind betreut werden muss und auch, ob man feste Zeiten nutzt oder flexibel sein möchte. Der Staat zahlt je nach Einkommen und den gearbeiteten Stunden Zuschüsse zu den Betreuungskosten.
Laut einer kürzlich durchgeführten UNICEF-Studie schneiden die Niederlande angeblich als das Land ab, in dem es den Kindern weltweit am besten geht……
Den Alltag bei einer niederländischen Tagesmutter kann man miterleben unter:
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